Seit dem 01.01.2017 gibt es gemäß des § 406g StPO einen Rechtsanspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung. Ich bin anerkannte Psychosoziale Prozessbegleiterin in Thüringen. Meine Einsatzgebiete sind Jena, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Weimar, Weimarer Land, Erfurt, Gera und Greiz.
Sobald eine Anzeige erstattet wurde, sind Opfer von Straftaten auch Zeuginnen und Zeugen in einem Strafverfahren und müssen bei der Polizei und vor Gericht über das sprechen, was ihnen passiert ist. Besonders bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Erwachsenen sind damit viele Ängste und Unsicherheiten verbunden.

Es ist das Ziel der Psychosozialen Prozessbegleitung, diese Sorgen und Ängste zu verringern. Die Psychosoziale Prozessbegleitung informiert die Zeuginnen und Zeugen über alle Abläufe eines Strafverfahrens und begleitet und unterstützt sie von der Anzeige bis zum rechtskräftigen Urteil.

Wer kann unterstützt und begleitet werden:

  • Kinder und Jugendliche als Verletzte von Gewalt- und Sexualstraftaten sowie ihre Bezugspersonen
  • Erwachsene als Verletzte von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten (mit Beeinträchtigung, mit schweren Tatfolgen, als Angehörige bei Tötungsdelikten, als Betroffene von Menschenhandel)

Auf Antrag können die Kosten für die Psychosoziale Prozessbegleitung vom Gericht übernommen werden. Ich kann Sie bei der Beantragung unterstützen.
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