... für Erwachsene

Wenn Sie sich nach dem Erleben schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten zu einer Anzeige entscheiden, stellt das Strafverfahren oft eine zusätzliche hohe Belastung dar. Als Psychosoziale Prozessbegleiterin gebe ich verständliche Informationen zum Ablauf des Strafverfahrens und der Funktion der anderen Beteiligten bei Gericht, kann bei der Vermittlung weiterer fachlicher Hilfen unterstützen und den Tag der Hauptverhandlung planen, vorbereiten und begleiten. Sie können zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens Psychosoziale Prozessbegleitung beantragen.

Psychosoziale Prozessbegleitung kann:
•    stabilisieren, um das Strafverfahren besser zu bewältigen
•    die individuelle Belastung im Rahmen des Strafverfahrens reduzieren
•    die Aussagefähigkeit und –bereitschaft vor Gericht verbessern
•    vermeiden, dass es durch den Strafprozess zu weiteren Belastungen kommt
•    ein ergänzendes Angebot zu anderen Hilfen und Diensten sein
•    Sicherheit und Orientierung im Rahmen des Strafverfahrens vermitteln
•    Informationen geben, um das Verständnis der jeweiligen Schritte des Strafverfahrens zu erleichtern

Antrag auf Psychosoziale Prozessbegleitung: Ich unterstütze Sie gern dabei herauszufinden, ob die Möglichkeit einer kostenfreien Beiordnung gegeben ist. Wenn die Voraussetzungen für eine Beiordnung Psychosozialer Prozessbegleitung erfüllt sind, können Sie einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen.
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