... für Eltern

Ihre Tochter oder ihr Sohn wurde sexuell missbraucht oder körperliche Gewalt angetan und Sie überlegen eine Strafanzeige zu stellen oder haben bereits Anzeige erstattet? Dann ist es nicht auszuschließen, dass ihre Tochter oder ihr Sohn im Rahmen der Gerichtsverhandlung erneut aussagen soll.

Viele kindliche und jugendliche Opfer wissen nicht, was in einem Gerichtsverfahren auf sie zukommt. Diese Unsicherheit beeinträchtigt ihre Aussagefähigkeit. Vielen fällt es schwer, ihre Angst, Scham und Schuldgefühle zu überwinden und in einer Gerichtsverhandlung über das Erlebte zu sprechen. Möglicherweise leidet ihre Tochter oder ihr Sohn zum Zeitpunkt der Verhandlung noch unter den Folgen.

Mit meinem Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung biete ich altersgemäße Informationen und konkrete Begleitung vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung. Auf diese Weise versuche ich ihrer Tochter oder ihrem Sohn zur Wahrnehmung von Opferrechten zu verhelfen, bestehende Ängste abzubauen und damit das Strafverfahren zu erleichtern.

Mit der Neuregelung zur Psychosozialen Prozessbegleitung im 3. Opferrechtsreformgesetz ist ab dem 1.Januar 2017 der Rechtsanspruch für Kinder und Jugendliche auf dieses Unterstützungsangebot in der Strafprozessordnung (§ 406g StPO) festgeschrieben. Hierfür wird ein Antrag auf Beiordnung beim zuständigen Gericht gestellt. Ich kann Ihnen gern dabei helfen. Bei Beiordnung trägt die Staatskasse die Kosten.
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